Rauchmelder sind Lebensretter
Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.
Die Feuerwehr Renningen rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter. Ihre Kosten mit 10 bis 20 Euro sind gering.
Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst den Alarm aus.
Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst den Alarm aus.
- Mindestens ein Rauchmelder muss je Wohn- und Schlafbereich sowie in Rettungswegen installiert sein (§15 Abs. 7 LBO). Sie sind seit dem 31.12.2014 verpflichtet, ihre bestehende Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten. Darüber hinaus, müssen Sie die Betriebsbereitschaft (Wartung) als Besitzer selbst sicherstellen.
- Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich.
- Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.
- Bei mehrgeschossigen Gebäuden Rauchmelder auch im Treppenhaus und im Keller montieren.
- Rauchmelder können auch durch Kabel oder per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
- Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
- Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.