Blaulicht und Martinhorn müssen sein

Blaulichtfahrt_I


Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

 

Sie werden wach! Was denken Sie?

 

Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch

rechtzeitig helfen

oder

Die werden doch nicht zu uns kommen

oder

Sind alle unsere Kinder zu Hause

oder

 

Stirnrrunzeln Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten

Stirnrrunzeln Nachtruhe stören?

 

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

·Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie

·Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie

·Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (gilt oftmals auch für ihre Familien)

 

 

Ihre Feuerwehr – 24/7/365 für sie einsatzbereit

 

dankt ihnen für ihr Verständnis!